Archiv für die Kategorie ‘SPD’

Rote Hilfe: Wenn der Zweck die Mittel heiligt

August 23, 2008

Für einiges an Aufregung sorgt derzeit die Einbeziehung des Vereins Rote Hilfe e.V. als Sachverständiger bei einer möglichen Änderung des Polizeigesetzes durch die Fraktion der Linkspartei im Hessischen Landtag.

Während die CDU darauf verweist, daß es sich bei dem Verein um eine vom Verfassungsschutz beobachtete „linksextreme Kadergruppe“ handelt, die Solidaritätsbekundungen mit „rechtskräftig verurteilten Mördern der RAF“ abgibt, vertritt die Fraktion der Linkspartei im Landtag von Hessen die Position, daß es nicht verboten sein könne, sich von dieser Seite beraten zu lassen und der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion ordnet die Kritik der CDU einfach als „völlig überzogen, ja fast hysterisch“ ein. Wirklich auf den Punkt bringt das Dilemma der Union unterdessen der Sprecher der Roten Hilfe Mathias Krause, wenn er darauf verweist, daß „keinerlei inhaltliche Kritik“ an dem Papier vorliege, mit dem die Rote Hilfe Ende Juli Stellung zum hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz genommen hatte. Worin also liegt das Problem bei der Roten Hilfe als beratender Teilnehmer im Gesetzgebungsprozess? 

Um sich einer Beantwortung dieser Frage zu nähern, ist es nötig, ein wenig weiter auszuholen. Gemäß der Selbstdarstellung handelt es sich bei diesem Verein um eine Organisation, die „politisch Verfolgten“ hilft, sich gegen das „Unrecht“ strafrechtlicher Verfolgung zur Wehr zu setzen. Unterstützung erfahren die „Verfolgten“ in Form finanzieller Beihilfen zu Prozesskosten und durch Beratung. Zweifellos hat man bei der Roten Hilfe im Zuge dieser helfenden Beratung über die Jahre hinweg ein doch gehöriges Maß an Erfahrungen zu Fragen der Prozessführung gesammelt und dabei auch Strategien entwickelt, wie das Strafrecht verändert werden müßte, um das Strafmaß ihrer Klientel tendentiell zu senken. So gesehen läge das Problem nicht so sehr in den Solidaritätsbekundigungen zur RAF, sondern in der vermittels dieser Beratung in Angriff genommenen Abänderung des hessischen Polizeigesetzes, denn man darf wohl davon ausgehen, daß eine solche Beratertätigkeit nicht zu Lasten derjenigen geht, die von der Roten Hilfe protegiert werden.

Rechtshilfebroschüre der Roten Hilfe e.V.

Rechtshilfebroschüre der Roten Hilfe e.V.

Statt sich also zu ereifern, sollte die hessische CDU sich bemühen, die genauen Gründe herauszuarbeiten, die gegen eine Beteiligung dieser Organisation an der Gesetzgebung sprechen. Wäre es etwa das Ziel der Roten Hilfe, die Gesetze dahingehend zu verändern, daß rechtsstaatliche Maßstäbe wie die in Artikel 20 Absatz 3 GG verbürgte Rechtsprechung nach „Recht und Gesetz“ Stück um Stück ausgehebelt werden, so hätte Volker Bouffier als Innenminister von Hessen ein schlagkräftiges Argument, das die hessische SPD dann auch nicht mehr einfach so vom Tisch wischen könnte, zumal Artikel 79 Absatz 3 GG indirekt eben auch die Rechtsprechung nach „Recht und Gesetz“ unter besonderen Schutz stellt. Würde Herr Bouffier dann noch zur Kenntnis nehmen, daß Mitglieder der Roten Hilfe schon früher im Gesetzgebungsprozess beteiligt waren – das bekennt Mathias Krause ganz offen -, dann käme Bouffier vielleicht darauf sich zu fragen, ob es nicht schon früher Gesetzesänderungen gab, die den Interessen dieses Vereins in auffälliger Weise dienten. Besondere Aufmerksamkeit würde Herr Bouffier dann wohl auf die Paragraphen §129, §129a und §129b StGB richten, weil das genau die Strafrechtsnormen sind, die Herrn Krause so großen Kummer bereiten.

Volker Bouffier

Volker Bouffier (CDU), Hessischer Innenminister

Ernsthafte Gedanken sollte Volker Bouffier sich beispielsweise darüber machen, wie es kam, daß unsere Richter in §129 StGB heute eine Legaldefinition für kriminelle Vereinigungen vorfinden, die eine Bewertung der übergeordneten „Bedeutung“ einer solchen Vereinigung nachgerade fordern. Die Notwendigkeit einer solchen Bewertung ergibt sich daraus, daß sich hier in Ziffer 2 von Absatz 2 eine Ausnahmeklausel eingeschlichen hat, dergemäß Straftaten begehende Vereinigungen nicht als kriminell im Sinne §129 StGB gelten dürfen, wenn die Begehung von Straftaten „nur von untergeordnete Bedeutung“ ist.

Daß Richter bei solch einer Vorgabe nicht mehr wissen, wie sie nach „Recht und Gesetz“ urteilen sollen, dürfte klar sein. Nun darf man freilich hoffen, daß sie in konkreten Fällen diesen rechtlich nicht zu fassenden Begriff der übergeordneten „Bedeutung“ nicht zum Anlaß nehmen, um im Widerspruch mit Artikel 20 Absatz 3 GG ersatzweise eine politische Bewertung einer solchen Vereinigung vorzunehmen. Aber als gemeine Stolperfalle für die den Rechtsstaat repräsentierenden Richter eignet sich diese Ausnahmeklausel allemal. Dem Wortsinn nach legt §129 StGB nämlich fest, daß der Zweck die Mittel heiligt …

Schämt sich die bayerische SPD für Erhard Auer?

August 9, 2008
Erhard Auer (SPD)

Erhard Auer (SPD)

In München soll demnächst das dritte Denkmal für den Umstürzler Kurt Eisner (USPD) errichtet werden, obwohl die bayerische SPD mit Erhard Auer auch einen königlich-bayerischen Verfechter der parlamentarischen Demokratie gehabt hätte.

München: (MPA) Für Aufregung sorgt die Absicht des Münchner Oberbürgermeisters Christian Ude dem Umstürzler Kurt Eisner ein weiteres Denkmal zu errichten. Genügte es Ude vor 5 Jahren noch eine Gedenktafel zu enthüllen, so muß es dieses mal eine Statue sein, von der es sogar heißt, daß sie eine Statue König Ludwigs II. ersetzten soll.

Völlig unklar ist unterdessen, weshalb ausgerechnet der von der Partei ‘Die Linke’ zur Ikone verklärte Kurt Eisner (USPD) in dieser Weise gewürdigt werden soll. Hat man seinem Gegenspieler Erhard Auer (SPD)  nicht verziehen, daß er sich vor dem Umsturz vom 7. November 1918 noch gegen den „republikanischen Aberglauben“ aussprach oder nimmt man ihm übel, daß er in der Wiedereinführung der Monarchie den Weg sah, um Bayern 1933 vor der braunen Gleichschaltung zu bewahren? Und warum weist keiner darauf hin, daß Eisner nach dem Umsturz  keineswegs einfach nur „Ministerpräsident“ war, weil er dann ja auch noch um jeden Preis den kommunistischen Räten den Vorzug gegenüber dem Parlament sichern wollte? Herr Eisner mag ein Künstler gewesen sein, doch ein Demokrat war er genauso wenig wie der ihm nachfolgende Hitler.